WorbHat Worb Anrecht auf das das Grossrats-Honorar?Gemeindepräsident Peter Bernasconi verdient doppelt, seit er im Juni in den Grossrat einzog. Am Montag kommt im Gemeindeparlament zur Sprache, ob er einen Teil des Lohnes abgeben muss.Michael Gerber Im Frühling wurde der Worber Gemeindepräsident Peter Bernasconi (SP) in den Grossrat gewählt. Seither beschäftigt er sich nicht nur mit den politischen Geschäften seiner Gemeinde, sondern befasst sich auch mit jenen des Kantons. Rund 60 Tage im Jahr verbringt er im Berner Rathaus. Und in dieser Zeit ist Bernasconi doppelt entlöhnt: Die Gemeinde Worb bezahlt ihm ein Jahressalär von rund 150'000 Franken, und im Grossrat erhält er pro Sitzungstag 200 Franken. Zusammen mit den Spesen macht dies gegen 15'000 Franken im Jahr. «Kein Kommentar»Dass Gemeindepräsident Bernasconi seit seinem Einzug in den Grossrat zum Doppelverdiener wurde, ist einzelnen Mitgliedern des Gemeindeparlamentes aufgefallen. Am nächsten Montag wollen sie diesen Punkt im Parlament zur Sprache bringen anlässlich der Debatte über das Dienstrechts-Reglement. Peter Bernasconi sieht der Debatte gelassen entgegen: «Mein Lohn wird in regelmässigen Abständen zum Thema, obwohl ich weitherum der schlechtest bezahlte vollamtliche Gemeindepräsident bin.» Die aktuelle Debatte über seinen Doppelverdienst will Bernasconi aber nicht kommentieren. Diese Frage lasse sich lösen, ist er überzeugt. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat sich auf die Suche nach einer Lösung gemacht - auf Anregung von Jonathan Gimmel (Freie Wähler). «Regelung ist nötig»«Die Regelung dieser Frage ist im Interesse aller und würde gegenüber der Worber Bevölkerung Klarheit schaffen», meint er. In dieser Diskussion gehe es nicht um Peter Bernasconi - betont Gimmel - sondern darum, das Reglement klarer zu fassen. Gerade wegen unklaren Passagen sei das Reglement im letzten Anlauf vor dem Volk gescheitert. Die GPK empfiehlt nun, sich an den kantonalen Richtlinien zu orientieren: Kantonsangestellte, die sich beispielsweise im eidgenössischen Parlament engagieren, erhalten in den ersten 15 Tagen bezahlten Urlaub. In der übrigen Zeit wird ihnen entweder der Lohn gekürzt oder sie liefern die Sitzungsgelder an ihren Arbeitgeber ab. Über die Höhe der Abgabe entscheidet der Berner Regierungsrat. «Kleinliche Rechnerei»FDP-Präsident und Finanzvorsteher Jakob Kirchmeier lässt seinem Unmut über diese «kleinliche Rechnerei» freien Lauf: «Wenn es darum geht, Bernasconi die Sitzungsgelder abzuknöpfen, finde ich das fragwürdig. Nach allen Abzügen müsste er Worb 3000 Franken abliefern.» SP-Präsident Karl Schüpbach bläst ins gleiche Horn. Er bezeichnet die Diskussion als «totalen Mumpitz». Genauso wie sein FDP-Amtskollege ist er der Auffassung, dass «es der Gemeinde Worb nur Vorteile» bringt, wenn der Gemeindepräsident auch in Bern politisiert. «Keine Lohnkürzung»SVP-Fraktionschef Fritz Stettler findet diese Frage zwar diskussionswürdig, hält aber fest, dass seine Partei in dieser Sache keinen Vorstoss machen werde. Eines ist für Stettler aber klar: «Bernasconi den Lohn zu kürzen, kommt nicht in Frage. Eher könnte er einen Teil der Sitzungsgelder abgeben.» |
WORBDas Parlament möchte Bernasconi den Grossrats-Batzen gönnenEs komme der Gemeinde zugute, wenn der Präsident im Kantonsparlament tätig sei - so der Tenor im Worber Grossen Gemeinderat. Ob Peter Bernasconi künftig trotzdem einen Teil seines Grossratshonorars abliefern muss, bestimmt jetzt der Gemeinderat.bas. Acht Jahre lang gehörte Walter Trindler, Peter Bernasconis Vorgänger als Gemeindepräsident von Worb, dem Kantonsparlament an - die Entschädigung musste er nicht mit der Gemeinde teilen. Hans-Jürg Käser (fdp), Gemeindepräsident von Langenthal, zog wie Bernasconi nach den letztjährigen Grossratswahlen ins Bernei` Rathaus ein - von seinem Honorar fliesst kein Franken in die Stadtkasse. Die Frage, welche finanziellen Konsequenzen sich aus Bernasconis Engagement im Grossen Rat ergeben könnten, stellte sich im Worber Parlament bei der Behandlung des neuen Dienstrechtsreglements (siehe «Bund» von gestern). Darin ist festgelegt, dass in bezug auf ausserdienstliche Tätigkeiten von Gemeindeangestellten kantonales Recht zur Anwendung gelangt. Und dieses sieht vor, dass den Mitarbeitenden für die Ausübung eines öffentlichen Amts 15 Kalendertage zur Verfügung gestellt werden - was darüber hinausgehe, sei im Einzelfalle zu regeln. Keine Goldgrube«Eine Regelung ist unbedingt notwendig. Es muss eine Abgabepflicht geben», hielt Bernasconi fest. Er schlug dem Parlament eine Abrechnung über die Sitzungsgelder vor. Ein Grossratsjahr mit 45 Sitzungstagen - was kaum je erreicht werden dürfte - bringe ihm bei einem Tagesansatz von 200 Franken nach Abzug von Fraktions- und Parteibeiträgen 7200 Franken «plus elf Franken fürs Bähnli» ein, rechnete Bernasconi vor, bevor er in den Ausstand trat. «Kleinkarierte Diskussion»Keine Gemeindepolitikerin und kein -politiker am Rednerpult hielt es indes für angebracht, den Grossratsbatzen des Gemeindepräsidenten anzuknabbern. «Die Diskussion über das Grossratsmandat ist kleinkariert», sagte Hansueli Joss (sp) und wies darauf hin, dass Bernasconis Entlöhnung im Vergleich zu den Löhnen anderer Gemeindepräsidenten mit vergleichbaren Aufgaben nach wie vor bescheiden sei. «Wenn der Gemeindepräsident im Grossen Rat mitarbeitet, nützt dies der Gemeinde. Er sollte deswegen nicht noch zur Kasse gebeten werden», fügte Franziska Fritschy (fdp) bei. GPK-Präsident Andreas Born (fdp) hielt fest, das Arbeitspensum des Gemeindepräsidenten bleibe trotz Grossratsmandats unverändert und müsse zusätzlich ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten erledigt werden. Born empfahl dem Parlament, Bernasconi von der Abgabepflicht zu befreien. Zugunsten einer Regelung durch den Gemeinderat zog er seinen Antrag aber zurück. Jetzt liegt der Ball bei der Exekutive: In Anlehnung an kantonales Recht wird sie mit Bernasconi eine Vereinbarung treffen. |